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Urheberrecht & Medienrecht · Beratungspaket

Bildrechtsabmahnung Unternehmen

Sie haben eine Bildrechtsabmahnung erhalten? Wir prüfen den Sachverhalt, erwidern auf das Schreiben und passen — wenn nötig — die strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung an.

Medien & PlattformenUrheberrechtMedienrecht
Was Sie erhalten
  • Anwaltliche Durchsicht der erhaltenen Bildrechtsabmahnung
  • Mandantengespräch (telefonisch oder per Video, bis zu 60 Minuten) zur Aufnahme des Sachverhalts, Klärung der Bildnutzung, der vorliegenden Lizenzen und Ihrer Zielsetzung
  • Erwiderung auf das Abmahnschreiben der Gegenseite
  • Falls erforderlich: Modifikation der übersandten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • Bei ungewolltem Ergebnis der gegnerischen Erwiderung: kurzer Anruf bei gegnerischem Anwalt
Ihr Ergebnis

Sie haben eine anwaltlich erwiderte Abmahnung, eine — falls nötig — angepasste Unterlassungserklärung und Klarheit darüber, wo Ihre Position juristisch trägt. Damit reagieren Sie nicht unter Zeitdruck, sondern mit einer durchdachten Antwort.

Für wen geeignet

Unternehmen, die eine Bildrechtsabmahnung erhalten haben und die Erwiderung anwaltlich begleiten lassen wollen — bevor sie unbedacht eine vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen.

Hinweise

Paket-Umfang: bis zu 3 abgemahnte Bilder, Abmahnschreiben der Gegenseite plus Anlagen bis insgesamt 15 Seiten. Bei mehr Bildern oder umfangreicheren Schreiben passen wir den Preis vorab transparent an.

Was passiert nach der Anfrage
01

Anfrage

Sie senden uns die unverbindliche Anfrage. Wir prüfen Ihr Anliegen und melden uns in der Regel binnen zwei Werktagen.

02

Verbindliches Angebot

Sie erhalten ein verbindliches Angebot mit Festpreis, Leistungsumfang und Zeitplan — ohne versteckte Kosten.

03

Terminierung & Start

Nach Ihrer Freigabe terminieren wir den Kick-off und starten die Umsetzung entlang der vereinbarten Roadmap.

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